Dezember 2015
Fachbetrieb nach WHG
INSPAD garantiert als FACHBETRIEB GEMÄSS DEM WASSERHAUSHALTSGESETZ* (WHG) die erforderliche Sicherheit.
* Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten WHG-Fachbetrieben durchgeführt werden. Die Fachbetriebsqualifikation wird mit einem Zertifikat einer Technischen Überwachungsorganisation nachgewiesen.