INSPAD – VERHALTENSKODEX

PRÄAMBEL

Die Inspad GmbH bekennt sich ausdrücklich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Der vorliegende Verhaltenskodex stellt eine freiwillige Vereinbarung dar, mit der die Inspad GmbH insbesondere die Einhaltung globaler Forderungen an ethisches und moralisches Handeln wie auch die Vorgaben eines wettbewerbs- und kartellrechtlich richtigen Verhaltens (Compliance) gewährleisten will. Dies bedeutet auch die Förderung von fairen und nachhaltigen Standards im Umgang mit Lieferanten und Kunden sowie eigenen Unternehmensangehörigen.

Die Inspad GmbH informiert ihre Unternehmensangehörigen in regelmäßigen Ab-ständen über die ethischen Ziele und Verhaltensgrundsätze dieses Verhaltenskodexes. Darüber hinaus strebt die Inspad GmbH an, dass sich auch die Vertragspartner an diesen Inhalten orientieren.

Unser Verhaltenskodex ist als Selbstverpflichtung konzipiert. Er wird durch die berufenen Berater zertifiziert.

 

I – ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Produktionsstätten der Inspad GmbH.

2. GESETZE, NORMEN UND ETHISCHE VERHALTENSWEISEN

Die Inspad GmbH hält die geltenden Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen sie tätig ist, ein. Sie orientiert sich an den allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere Integrität und Rechtschaffenheit.

3. GESCHÄFTSPARTNER, BEHÖRDEN UND VERBRAUCHER

Die Inspad GmbH praktiziert nach den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegt sie einen vertrauensvollen Umgang. Andere schützende Normen werden beachtet.

4. GESCHÄFTSGEHEIMNISSE

Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern werden von der Inspad GmbH und ihren Unternehmensangehörigen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Dies gilt für die Unternehmensangehörigen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

 

II – KARTELL- UND WETTBEWERBSRECHTLICHE VORGABEN

1. KARTELLRECHT

Die Inspad GmbH verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insbesondere das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet.

Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grundsätzen der Inspad GmbH.

2. BESTECHUNG, BESTECHLICHKEIT UND KORRUPTION

Die Inspad GmbH lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch nicht.

Die Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insbesondere dürfen Unternehmensangehörige keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können.

Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden.

Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.

 

III – GLOBALE RICHTLINIEN

1. MENSCHENRECHTE

Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt.

Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

2. KINDERARBEIT

Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die entsprechenden Gesetze werden eingehalten.

3. ZWANGSARBEIT

Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenar-beit oder Sklaverei sowie diesen ähnliche Zustände wird abgelehnt. Unternehmens-angehörige dürfen weder direkt oder indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden.

4. ENTLOHNUNG

Alle Beschäftigten sollen für eine Vollzeitbeschäftigung einen fairen Lohn erhalten, der mindestens zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Das Entgelt ist in praktischer Weise auszuzahlen (bar, Scheck, Überweisung) sowie eine Lohnabrech-nung in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen.

5. ARBEITSZEIT

Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden nationalen Recht, dem Branchenstandard oder den einschlägigen ILO-Konventionen. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen.

6. GESUNDHEIT UND ARBEITSSCHUTZ

Die nationalen und internationalen Vorschriften für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden eingehalten. Es sind entsprechende Systeme einzurichten, die Risiken für Gesundheit und Sicherheit vermeiden.

7. UMWELTSCHUTZ

Die Inspad GmbH beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes. Umwelt-schonende Produktionsmethoden werden in diesem Zusammenhang angestrebt. Im Einklang mit den Grundsätzen der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen geht das Unternehmen mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um.

 

IV – ETHISCHE UND SOZIALE GRUNDSÄTZE

1. NICHT-DISKRIMINIERUNG

Die Inspad GmbH lehnt eine Diskriminierung bei der Anstellung oder Beschäftigung ab, insbesondere auch eine Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer oder nationaler Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, geistiger oder körperlicher Behinderung, Alter, Glaubensbekenntnis, Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmerorganisation oder anderer persönlicher Merkmale.

2. BELÄSTIGUNG

Die Inspad GmbH missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt.

3. MEINUNGSFREIHEIT

Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet.

4. PRIVATSPHÄRE

Die Privatsphäre wird geachtet.

 

V – EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX

1. MASSNAHME

Die Inspad GmbH bringt in geeigneter Art und Weise und in vorgegebenen Zeitab-ständen ihren Unternehmensangehörigen diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und achtet auf dessen Einhaltung.

2. ZERTIFIZIERUNG

Die Inspad GmbH orientiert sich bei dem eingerichteten Compliance Management System (CMS) zur Sicherung und Garantierung regelkonformen Verhaltens an dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland herausgegebenen Prüfungsstan-dard “Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Syste-men IDW PS 980, Stand 11.03.2011”.